Kredit von Privatpersonen für Privatpersonen?

Im Zuge des niedrigen Zinsniveaus an den Finanzmärkten haben sich in letzter Zeit immer neue Möglichkeiten für Personen ergeben, wie man trotzdem noch eine brauchbare Rendite erwirtschaften kann. Da finden sich Modelle für jeden Risikotypen. Angefangen bei klassischen Bankprodukten, weiter zur Crowdfinanzierung für neue Unternehmen und Startups über Immobilien per Crowdfinanzierung hin zu riskanten Investments bei sog. ICOs (Initial Coin Offer) im Bereich der digitalen Währungen, gibt es viele Arten sein Geld anzulegen und für den Investor arbeiten zu lassen. Eine weitere Möglichkeit stellt dabei der Kredit von Privatpersonen für Privatpersonen dar. Vergleichbar wenn man einem Kollegen Geld leiht gibt es hier Marktplätze, wo man sein Geld «verleihen» kann, die Konditionen und Laufzeiten vereinbart.

Für wen sind Privatkredite interessant

Banken und Online-Kredit-Anbieter haben häufig genaue und sehr strenge Vorgaben. Gerade im Bereich des regelmässigen Einkommens sind diese streng und bilden ein starken Ausschlusskriterium. Gerade für Menschen, die zwar arbeiten, aber kein regelmässigen Einkommen haben kann diese Art der Kreditvergabe helfen. Dazu zählen beispielsweise Gewerbetreibende, Freischaffende, sog. Freelancer oder auch Künstler und Schauspieler. Für diese und weitere Berufsgruppen sind solche Angebote interessant mit einem Kredit von Privatpersonen für Privatpersonen (P2P Kredit genannt).

Wie geht man vor

Wie im Bereich der Kreditvergabe von Banken gilt auch beim Kredit von Privatleuten für Privatleute: Erst verschiedene Angebote einholen, diese vergleichen und sich dann entscheiden. Dabei helfen oft Vermittler, die sich auf diesen Bereich spezialisiert haben und einen schnellen und für beide Seiten sicheren Ablauf garantieren können. Inhaltlich und vom Prozess ist es sehr ähnlich: Als Suchender gibt man seinen Bedarf und verschiedene Parameter an. Die Kreditvergeber haben dann die Möglichkeit eine Offerte zu machen.

Aber auch bei dieser Art Art der Kreditvergabe gilt: Grundsätzlich ist die Kreditvergabe dann verboten, falls sie zur Überschuldung führt (Art. 3 UWG).

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